Der Begriff Flüchtling wird in der Politik, im Rechtssystem, medial und auch im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet.
Im juristischen Sinn ist ein Flüchtling jedoch jemand, der Rechte durch einen internationalen und europäischen Rechtsrahmen besitzt. Dieser Schutzrahmen sowie der Begriff „Flüchtling“ wurden 1951 als Folge des Zweiten Weltkrieges und den Schrecken der NS-Diktatur international rechtlich durch die Genfer Flüchtlingskonvention definiert. So gilt jemand im rechtlichen Sinne als „Flüchtling“, wenn er/sie nach Abschluss eines Asylverfahrens einen Flüchtlingsschutz erhalten hat.
Das Recht auf Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Sobald eine Person in Deutschland einen Asylantrag stellt, muss dieser durch das BAMF bzw. in zweiter Instanz durch das Verwaltungsgericht geprüft werden. Diese entscheiden dann, ob der Asylbewerber (=Schutzsuchender) offiziell als Flüchtling anerkannt werden kann. Dabei gibt es neben dem Flüchtlingsschutz in Deutschland jedoch auch 3 weitere Schutzformen des Asylrechts, nämlich den Subsidiären Schutz, die Asylberechtigung sowie das Nationale Abschiebungsverbot.
Um zu verdeutlichen, dass es sich bei Schutzberechtigten (mit einer der anerkannten Schutzformen) UND Schutzsuchenden (im laufenden Asylverfahren) um Menschen handelt, die aufgrund von Gewalt, Krieg, Verfolgung oder extremem Leid aus ihrer Heimat geflohen sind, wird heute auch der Begriff Geflüchteter oder geflüchteter Menschen verwendet.
In meinen Texten werden Sie zudem immer wieder auf den Begriff Menschen mit Fluchthintergrund stoßen. Dieser soll noch mehr verdeutlichen, dass in meiner Arbeit der Mensch im Fokus steht und die Flucht vielmehr in den Hintergrund rückt.
Als Systemische Beraterin und Begleiterin für Integration zählt es nicht zu meinen Aufgaben, die „Schutzwürdigkeit“ meiner Klienten zu beurteilen. Dafür sind vielmehr die genannten fachkundigen Stellen zuständig, die die Asylanträge prüfen. Für mich zählt, dass da Menschen vor mir sitzen, für die es nicht immer einfach ist, sich in einem neuen Land zu orientieren, vor allen Dingen unter den teilweise gravierenden Umständen, die das Leben vor, während aber auch nach der Flucht mit sich bringen. Diese Menschen haben Stärken, Schwächen, Potentiale, Ängste, Sorge, Wünsche, eben auch (persönliche) Hintergründe und auch Ambitionen. Meine Aufgabe ist es, diese Menschen z.B. auf der Jobsuche, während der Ausbildung oder auch bei den ersten Schritten im Beruf in Deutschland zu begleiten und dabei immer wieder die individuellen Ressourcen, Bedürfnisse, Perspektiven und Ziele in den Vordergrund zu rücken.
Obwohl der Begriff „Flüchtling“ im juristischen Sinne nur für Personen gilt, die einen Flüchtlingsschutz erhalten haben, ist er umgangssprachlich üblich und auch nicht „generell falsch“. Die Bezeichnungen „geflüchteter Menschen“ oder „Mensch mit Fluchthintergrund“ verdeutlichen zudem Wertschätzung vor Menschlichkeit und der Suche nach Schutz. In meinen Angeboten werden Sie aus Prinzip daher nur diese beiden Begriffe lesen.
Wie können wir als Gesellschaft dafür sorgen, dass wir Menschen mit Fluchthintergrund nicht nur als Schutzsuchende betrachten, sondern als Individuen mit Stärken, Schwächen und Potenzialen, die eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft spielen können?